Dienstleistungen & News ...

Das bieten wir Ihnen:

 

Unsere Arbeit ist äußerst vielfältig. Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist die Beseitigung der Ängste und Unsicherheiten, die sich bei nahezu allen in Not geratenen Menschen einstellt. Wir nehmen den Menschen quasi an die Hand, führen, begleiten und betreuen ihn auf dem Weg in eine bessere Zukunft.


Folgende Dienstleistungen werden bei uns von Herrn Rechtsanwalt Jürgen Frank erbracht:


- Erstellung eines Gläubigerverzeichnisses

- Anschreiben aller Gläubiger zur Feststellung der aktuellen Verschuldungshöhe

- Erstellung und Versand des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes

- Bei Ablehnung durch Gläubiger: Erstellung und Einreichen eines Insolvenzantrages

- Erstellung und Einreichung eines Antrages auf Verfahrenskostenstundung

- Erstellung und Einreichung eines Antrages auf Restschuldbefreiung

- Hilfestellungen bei Kontopfändung

- Hilfestellungen bei Lohnpfändung

- Hilfestellungen bei Problemen mit ALG I

- Hilfestellungen bei Problemen mit Bürgergeld

- Hilfestellungen bei Problemen mit Stromlieferanten

- Hilfestellungen bei Problemen mit Gaslieferanten

- Hilfestellungen bei Problemen mit dem Vermieter

  • Bei den Pfändungsfreigrenzen ist bei P-Konten ab dem 1. Juli 2024 ein Grundfreibetrag von monatlich 1.491,75€ vor einer Pfändung geschützt. Der Betrag gilt automatisch bei Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen.

 

  • Ab dem Jahr 2024 wird die Frist für die Anmeldung einer Insolvenz wegen Überschuldung wieder auf sechs Wochen verkürzt. Während der Pandemie wurde diese Frist im Rahmen des dritten Entlastungspakets auf acht Wochen verlängert.

(Quellnachweis: Bundesministerium der Justiz & Creditreform)

 

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