Und so geht es ...
Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entschieden
haben, betreuen wir Sie von A bis Z.
Das heißt, wir geben Ihnen keinen Zettel mit vielen Aufgaben zur
Abarbeitung in die Hand, sondern wir erledigen alles selbst. Wir sind der festen
Überzeugung, dass nur auf diese Weise der doch recht komplizierte Weg zur
Durchführung der Schuldenbefreiung erfolgreich ist. Der Kunde muss sich nicht
nur auf uns verlassen können - er muss uns vertrauen!
Zunächst übernehmen wir sämtliche Unterlagen, die in Verbindung mit Schulden
stehen. Diese Unterlagen müssen nicht geordnet sein - dies übernehmen wir. Jeder
einzelne Vorgang wird geprüft und katalogisiert.
Im Anschluss schreibt Herr Rechtsanwalt Jürgen Frank jeden einzelnen Gläubiger an, um
die aktuelle Verschuldungshöhe in Erfahrung zu bringen und zwar gegliedert nach
Basisforderung, Kosten und Zinsen.
Wenn diese vorliegt, wird durch den Rechtsanwalt ein Gläubigerverzeichnis
erstellt. Allen Gläubigern wird ein Vorschlag zur Schuldenregulierung
unterbreitet, den sie annehmen oder ablehnen können.
Beispiel 1:
Frau Beispiel hat 14.000,-- EURO Schulden bei insgesamt 9 Gläubigern. Den
Gläubigern wird ein Vorschlag unterbreitet, nach dem Frau Beispiel insgesamt
7000,-- EURO zurück zahlen können würde, aber dies in kleinen Raten.
Das macht natürlich nur Sinn, wenn Frau Beispiel diese Zahlung auch realistisch
erbringen kann.
Nehmen die Gläubiger den Vorschlag an, hat Frau Beispiel auf einen Schlag eine
Entschuldung um 7.000,-- EURO erreicht und kann wieder beruhigt in die Zukunft
schauen.
Beispiel 2:
Die Gläubiger nehmen den Vorschlag nicht an. Damit ist der Weg frei für die
gesetzlich geregelte Privatinsolvenz.
Diese besagt (ganz grob dargelegt) dass ein Schuldner nach 6 Jahren im Rahmen
der Restschuldbefreiung sämtliche Schulden erlassen bekommen kann.
In diesen 6 Jahren befindet sich der Schuldner in der sogenannten
Wohlverhaltensperiode, in der er sich gesetzesgemäß verhalten muss. (z.B. keine
neuen Schulden macht).
In der gesamten Zeit sind wir für unseren Kunden da
und betreuen Sie über die
komplette Zeitspanne; egal welche Situationen im Rahmen des Verfahrens
auftreten - Wir stehen Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite.
Und so
geht es
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Info
Sie erhalten 1 x im Jahr eine kosten- lose Schufa -
Auskunft ...
Bürolink
Hier finden Sie die Büros der
Deutschen Schuldenhilfe und
deren Anwälte ...
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