Insolvenz als
Strafe? ...
Schuldenbereinigung - Außergerichtlicher
Vergleich - Insolvenzverfahren
Was haben denn diese bedrohlich klingenden Begriffe überhaupt für eine Bedeutung?
Schlicht und ergreifend beinhalten diese Begriffe in aller Regel die
finanziellen Nöte eines Menschen und die Möglichkeiten, aus diesen Sorgen wieder
heraus zu kommen. Doch leider begreifen viele Betroffene diese Möglichkeiten
nicht als Chance, sondern als Strafe. Ein wirklich großer Irrtum!
Der Staat bestraft sicherlich Straftäter – und das in aller Regel zu Recht. Zu
diesem Kreis kann man aber nicht pauschal eine verschuldete Person zählen. Ganz
im Gegenteil gibt hier der Staat den Betroffenen die Möglichkeit, sich als
redlicher Schuldner zu beweisen.
Ob durch eigene oder durch fremde Einwirkung in
Überschuldung geraten, ist zunächst nicht von großer Wichtigkeit. Wichtig ist,
dass man sich seiner Situation stellt!
Dass man sagt: „Ok, die letzen Jahre habe ich den Kopf in den Sand gesteckt. Das
muss nun vorbei sein. Ich brauche wieder eine Perspektive in meinem Leben. Ich
habe Schulden – und ich möchte endlich etwas dagegen unternehmen“. Dabei spielt
es keine Rolle, ob sich die Betroffenen an uns oder irgend jemand anderen wenden
– Hauptsache ist, man unternimmt überhaupt etwas.
Nahezu in jeder Stadt gibt es Einrichtungen wie Arbeiter Wohlfahrt, Caritas und
ähnliche Institutionen. Hier erhält man auch kostenlos Hilfe. Aber auch privat geführte
Schuldenberatungen können helfen – in der Regel gegen eine entsprechende Gebühr.
Hier muss
jeder für sich entscheiden, mit welcher Art Begleitung eine Schuldenbereinigung
durchgeführt werden soll.
Insolvenz als Strafe
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